Brille und Kontaktlinsen: Das übernimmt die Krankenkasse wirklich!

Brille und Kontaktlinsen: Das übernimmt die Krankenkasse wirklich!

Mit diesen Zuzahlungen könnt ihr rechnen.

Leider gehören Brillen und Kontaktlinsen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. In besonderen Fällen übernehmen jedoch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen. Welche Voraussetzungen bzw. Indikationen für den bundesweit vorgegeben Festbetrag von Brille oder Kontaktlinsen vorliegen müssen, zeigen wir euch hier:

Brille
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Seit Januar 2004 erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Zuzahlung auf die Brillengläser (nicht auf die Fassung!) von der gesetzlichen Krankenkasse. Erwachsene nur, wenn ein Facharzt folgende Indikationen bestätigt und eine ärztliche Verordnung ausstellt:

- eine Sehleistung auf mindestens einem Auge von unter 30% trotz Korrekturbrille
- eine notwendige prismatische Korrektion (Winkelfehlsichtigkeit).

Update: Ein neues Gesetz zum 1. April 2017 lockert die Indikationen, welche für einen Zuschuss vorliegen müssen, zu Gunsten der Versichterten. Die neuen Bestimmungen könnt ihr hier nachlesen.

Die Krankenkasse leistet ausschließlich Zuzahlungen auf die Brillengläser, nicht aber auf das Brillenmodell. Je nach Sehschwäche vergütet die Krankenkasse bundeseinheitlich pro Glas zehn Euro bis höchstens 113,76 Euro. Erwachsene müssen allerdings noch den gesetzlichen Eigenanteil von mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro als Rezeptgebühr dazu bezahlen. Lensbest bietet hochwertige Brillen mit verschiedenen Glaspaketen zu einem sehr guten Preis an. Das Standard-Glaspaket ist bspw. schon im Preis der Brille enthalten. Ein direktes Abrechnen mit der Krankenkasse ist für uns ohne direkte Kassenzulassung nicht möglich. Ihr habt jedoch die Möglichkeit, selbständig eure Brillengläser mit eurer Krankenkasse abzurechnen.

Kontaktlinsen

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Auch bei Kontaktlinsen erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Zuzahlungen von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Kontaktlinsen medizinisch notwendig sind.  Der Zuschuss beläuft sich bis zur Höhe der vergleichbaren Brillengläser. Pflegemittel für Kontaktlinsen werden nicht bezahlt. Erwachsene bekommen nur einen Zuschuss, wenn der Facharzt folgende Indikationen bestätigt und eine ärztliche Verordnung ausstellt:

- eine Fehlsichtigkeit von mehr als +/-8,0 Dioptrien.
- eine ungleiche Brechkraft der Augen, die mehr als +/-2,0 Dioptrien ausmacht
- ein irregulärer Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) bei dem durch das Tragen von Kontaktlinsen im Gegensatz zur Brille eine Sehkraftverbesserung von mindestens 20% erreicht wird.
- Keratokonus (eine Erkrankung mit fortschreitende Ausdünnung und kegelförmiger Verformung der Hornhaut).
- alle weiteren Augenerkrankungen, bei denen durch das Tragen von Kontaktlinsen eine um mindestens 50% bessere Sehhleistung (Visus) als mit einer Brille erzielt werden kann.

Bei den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen hängt es individuell von der jeweiligen Versicherung ab, ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung für Brillen als auch Kontaktlinsen geleistet wird. Auch in diesem Fall könnt ihr selbständig mit eurer privaten Krankenkasse oder euren Versicherer abrechnen.

Kleiner Tipp: Auch wenn ihr leider nicht eine Zuzahlung der Krankenkasse in Anspruch nehmen könnt, habt ihr immer noch die Möglichkeit anhand eures Belegs eine Brille und/oder Kontaktlinsen als „außergewöhnliche Belastung“ steuermindernd in eurer Einkommensteuererklärung anzugeben. Das Finanzamt muss grundsätzlich alle Ausgaben für die Gesundheit berücksichtigen. Aufgrund eures Einkommens, Familienstandes und der Kinderzahl berechnet das Finanzamt dann euren individuellen Eigenanteil an den Gesundheitskosten und damit eine mögliche Steuererstattung.

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Kommentare zu „Brille und Kontaktlinsen: Das übernimmt die Krankenkasse wirklich!“

Stichauner

02.10.2023 14:05

Ich finde das eine Frechheit wenn die Krankenkassen keine Brillen oder teilweise Kontaktlinsen nicht zahlen. Wenn mir das passiert brauche ich keine Brillen und kann nicht arbeiten gehen. Punkt fertig.
Uwe Bosse

01.11.2021 09:50

Hier wurden die gesetzlichen Leistungen zu weit hinunter-gespart. Eine Behinderung im Alltag ist schon ab einer Sehschwäche von 3,0 deutlich zu spüren.

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